1. Standardimpfung bei Personen ab 60 Jahre
2. Indikationsimpfung insbesondere für folgende Gruppen:
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, beispielsweise: · chronische Herz-Kreislauf-, Leber-,
Nieren- oder Stoffwechselkrankheiten, chronische Krankheiten der Atmungsorgane, HIV-Infektion, chronische neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie vergleichbar schwere
chronische neurologische Erkrankungen, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
• Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei erhöhtem Risiko infolge
eines Grundleidens ab erstem Schwangerschaftsdrittel)
• Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten
Beruflich bedingte Indikationen zur Impfung aufgrund erhöhter Gefährdung liegen zum Beispiel bei Personen mit viel Publikumsverkehr und beim medizinischen Personal vor.
(QUELLE: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe)