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Testpflicht für Reiserückkehrer in NRW, Verordnung gültig ab 28.12.2020

Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland unterliegen einer Corona-Testpflicht.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland sind in NRW verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Die Testkosten müssten dabei selbst getragen werden.
Einreisende aus dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika müssten sich nach Ankunft in NRW grundsätzlich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Falle der Test nach fünf Tagen negativ aus, könne die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

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